Related%20passage zu Gittin 4:9
הַמּוֹכֵר אֶת עַצְמוֹ וְאֶת בָּנָיו לְגוֹי, אֵין פּוֹדִין אוֹתוֹ, אֲבָל פּוֹדִין אֶת הַבָּנִים לְאַחַר מִיתַת אֲבִיהֶן. הַמּוֹכֵר שָׂדֵהוּ לְגוֹי וְחָזַר וּלְקָחָהּ מִמֶּנּוּ יִשְׂרָאֵל, הַלּוֹקֵחַ מֵבִיא מִמֶּנּוּ בִכּוּרִים, מִפְּנֵי תִקּוּן הָעוֹלָם:
Wenn jemand sich und seine Kinder (in Knechtschaft) an einen Nichtjuden verkauft, darf er nicht erlöst werden [wenn er dies gewohnt ist, wie wenn er dies bereits zwei- oder dreimal getan hat]; aber die Kinder werden nach dem Tod ihres Vaters erlöst. Wenn jemand sein Feld an einen Nichtjuden verkauft, kauft er Bikkurim (Erstlinge) und bringt es (siehe Raschi) zum "Allgemeinwohl". [Jedes Jahr muss er die ersten Früchte vom Nichtjuden kaufen und nach Jerusalem bringen. ("zum allgemeinen Wohl" :) dass er nicht gewohnt ist, Land in Eretz Israel an Nichtjuden zu verkaufen, und dass er sich bemühen würde, es einzulösen, wenn er es verkaufen würde.]
Erkunde related%20passage zu Gittin 4:9. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.